Die Baumpflege ist zum einen eine notwendige Konsequenz aus der Baumkontrolle, zum anderen können auch gestalterische Wünsche, das Bedürfnis nach Licht oder Naturschutzgründe Anlaß für Maßnahmen sein. 

Grundlage hierfür sind die aktuellen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ - ZTV-Baumpflege. Hier sind die anerkannten Regeln der Technik u.a. in Bezug auf folgende Leistungen beschrieben:

Bei der Kronenpflege  wird  unerwünschten Entwicklungen in der Krone (z.B. Zwieselbildung) vorgebeugt, Totholz entfernt, und z.B. auf die Einhaltung des Lichtraumprofiles eingegangen.

Die Kroneneinkürzung  wird entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Baumumfeldes unter Berücksichtigung der arttypischen Kronenform vorgenommen. Dabei wird nach Möglichkeit auf den geeigneten Schnittzeitpunkt Wert gelegt. 

Wenn eine Bruchgefahr erkennbar ist, können auch Kronensicherungen (statische oder dynamische Verbindungssysteme) eingebaut werden.  

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.