Die Baumkontrolle ist vor allem eine Folge aus der Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet hier, dass der Eigentümer bzw. der Verantwortliche verpflichtet ist, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit bzw. der Festlegung hierfür notwendiger Maßnahmen ist die Baumkontrolle ein unverzichtbares Fundament. Handlungsbedarf besteht dann, wenn eine konkrete Gefahr vorhersehbar bzw. erkennbar ist.
Wir legen Wert auf eine fachgerechte Baumkontrolle nach den Kriterien der Richtlinie der FLL - der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V .
Dabei ist zunächst eine “fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme” des gesamten Baumes und seinem Umfeld als „Regelkontrolle“ durchzuführen. Erst wenn sich dabei Verdachtsmomente ergeben, die hier nicht abschließend beurteilt werden können, wird eine „Eingehende Untersuchung“,notwendig.
Voraussetzung für die Haftungsfreiheit im Schadensfall ist die vorherige Baumkontrolle und die Beseitigung vorhersehbarer Gefahren.
Für Gemeinden, Städte oder öffentliche Einrichtungen erstellen wir Baumkataster zum einfachen Pflege- und Sicherheitsmanagement.